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BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufrechterhaltung der Abschiebehaft zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freyung - XIV 1/96
- LG Passau, 22.11.1996 - 2 T 214/96
- BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
Auszug aus BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (BayObLGZ 1993, 311/313; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216). - KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94
Auszug aus BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
Das Landgericht durfte im Zeitpunkt seiner Entscheidung (vgl. KG FGPrax 1995, 83/84) davon ausgehen, dass die Abschiebung innerhalb der verbleibenden Haftdauer von gut zwei Monaten durchgeführt werden könne. - BayObLG, 17.10.1994 - 3Z BR 286/94
Auszug aus BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
Zwar kann die in § 57 Abs. 3 Satz 1 AuslG für die Sicherungshaft vorgesehene grundsätzliche Höchstdauer von sechs Monaten nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden (vgl. OLG Frankfurt a.Main InfAuslR 1994, 146/147), weshalb der Tatrichter die für eine solche Haftdauer maßgeblichen Gründe darzulegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 287/289; OLG Karlsruhe NVwZ-Beilage 1995, 80 [LS]).