Rechtsprechung
   BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11611
BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96 (https://dejure.org/1997,11611)
BayObLG, Entscheidung vom 02.01.1997 - 3Z BR 360/96 (https://dejure.org/1997,11611)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Januar 1997 - 3Z BR 360/96 (https://dejure.org/1997,11611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,11611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der Abschiebehaft zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
    Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (BayObLGZ 1993, 311/313; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216).
  • KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94
    Auszug aus BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
    Das Landgericht durfte im Zeitpunkt seiner Entscheidung (vgl. KG FGPrax 1995, 83/84) davon ausgehen, dass die Abschiebung innerhalb der verbleibenden Haftdauer von gut zwei Monaten durchgeführt werden könne.
  • BayObLG, 17.10.1994 - 3Z BR 286/94
    Auszug aus BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
    Zwar kann die in § 57 Abs. 3 Satz 1 AuslG für die Sicherungshaft vorgesehene grundsätzliche Höchstdauer von sechs Monaten nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden (vgl. OLG Frankfurt a.Main InfAuslR 1994, 146/147), weshalb der Tatrichter die für eine solche Haftdauer maßgeblichen Gründe darzulegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 287/289; OLG Karlsruhe NVwZ-Beilage 1995, 80 [LS]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht